

ID7. Pure Energieverbrauch kombiniert 16,3 – 14,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 0 g/km; CO2-Klasse A
Innovationsbooster für e-Dienstwagen
Neuregelung der Firmenwagen-Versteuerung für Elektroautos ab 01.07.2025
Rückwirkend zum 01. Juli 2025 profitieren Unternehmen und Dienstwagennutzer noch stärker von den steuerlichen Vorteilen vollelektrischer Fahrzeuge. Der Deckel für den Bruttolistenpreis wurde von 70.000,- € auf 100.000,- € (inkl. Sonderausstattung) erhöht.
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?
Fast alle von uns angebotenen VW, VW Nutzfahrzeuge, Skoda und Cupra E-Modelle fallen damit erstmals unter die steuerliche 0,25%-Grenze (je nach Ausstattungen).
Profitieren Sie jetzt von der neuen Regelung! Wir beraten Sie gerne persönlich.
Wir informieren Sie gerne!

Innovationsbooster für Verbrenner Dienstwagen
Neuregelung der Firmenwagen-Versteuerung für Verbrennerautos ab 01.07.2025
Jetzt steuerlich profitieren: 30% Sonderabschreibung für Ihr Gewerbefahrzeug
Mit dem Investitions-Booster können Sie für Wirtschaftsgüter wie Firmenwagen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr geltend machen. Das bedeutet:
- Im Jahr des Fahrzeugkaufs können Sie bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzen
- Ab dem zweiten Jahr sind erneut bis zu 30 % auf den Restwert möglich
Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, als Unternehmer, die Steuerlast schnell zu reduzieren und Liquidität zu schonen.
